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Beitragsbemessungsgrenze 2011

Infos zu den Beitragsbemessungsgrenzen 2011 für Krankenversicherung und Rentenversicherung. Wie hoch sind die Jahresarbeitsentgeltgrenze und Versicherungspflichtgrenze für 2011?


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Für Angestellte, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze liegt stellt sich die Frage, ob ein Wechsel in eine private Krankenversicherung vorteilhaft ist oder, ob eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung die bessere Alternative ist.

In der nachfolgenden Übersicht sind die Beitragsbemessungsgrenzen unter anderem für 2010 und 2011 für die Krankenversicherung und die allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenzen dargestellt.



 Jahr Allgemeine JAE              Beitragsbemessungsgrenze 
2012 50.580,00 EUR 45.900,00 EUR
2011 49.500,00 EUR 44.550,00 EUR
2010 49.950,00 EUR 45.000,00 EUR
2009 48.600,00 EUR 44.100,00 EUR
2008 48.150,00 EUR 43.200,00 EUR
2007 47.700,00 EUR 42.750,00 EUR
2006 47.250,00 EUR 42.750,00 EUR
2005 46.800,00 EUR 42.300,00 EUR


Bitte beachten Sie, dass die Beitragsbemessungsgrenze nur für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge von Bedeutung ist. Für die Möglichkeit von Arbeitnehmern, in die PKV zu wechseln, ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Weitere Informationen auch zur besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 finden Sie unter Private-Krankenversicherung-Beitragsbemessungsgrenze.info


Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2011 für die Rentenversicherung? Die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung West beträgt 66.000 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt 57.600 Euro.


Falls Sie in die private Krankenversicherung wechseln wollen, ist es empfehlenswert sich vorab über die Leistungen und Beitragshöhen und sonstigen Bedingungen der in Frage kommenden privaten Krankenversicherungen zu informieren. Hierbei ist es oft am günstigsten, sich gleich bei mehreren Versicherern Angebote einzuholen. Hierzu könnte z.B. ein Versicherungsmakler befragt oder ein Online-Vergleich durchgeführt werden.

In 2011 hat es zwei vorteilhafte Veränderungen gegeben, die den Wechsel in die private Krankenversicherung vereinfachen. In 2011 beträgt die Versicherungspflichtgrenze nur noch 49.500 Euro gegenüber 49.950 EUR in 2010. Auch reicht es nun aus, wenn das Einkommen lediglich ein Jahr oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Für das Jahr 2010 mussten noch ein Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze für die drei Vorjahre nachgewiesen werden.

Weitere Infos auf Beitragsbemessungsgrenze-2011.info gibt es in Kürze.


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