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Für Angestellte, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze liegt stellt sich die Frage, ob ein Wechsel in eine private Krankenversicherung vorteilhaft ist oder, ob eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung die bessere Alternative ist.
Bitte beachten Sie, dass die Beitragsbemessungsgrenze nur für die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge von Bedeutung ist. Für die Möglichkeit von Arbeitnehmern, in die PKV zu wechseln, ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Weitere Informationen auch zur besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze 2011 finden Sie unter Private-Krankenversicherung-Beitragsbemessungsgrenze.info In 2011 hat es zwei vorteilhafte Veränderungen gegeben, die den Wechsel in die private Krankenversicherung vereinfachen. In 2011 beträgt die Versicherungspflichtgrenze nur noch 49.500 Euro gegenüber 49.950 EUR in 2010. Auch reicht es nun aus, wenn das Einkommen lediglich ein Jahr oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Für das Jahr 2010 mussten noch ein Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze für die drei Vorjahre nachgewiesen werden. Weitere Infos auf Beitragsbemessungsgrenze-2011.info gibt es in Kürze.
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